Scheinkriterien im Fach Sachunterricht
"Erfolgsbescheinigungen" (ET-Scheine) im Sachunterricht
Im Studium des Kernfaches Sachunterricht sind im Kurz- und Langfach insgesamt 3 Nachweise der "Erfolgreichen Teilnahme" (ET-Schein) zu erbringen.
1 ET-Schein ist im Grundstudium im Teilgebiet (TG) 2 oder TG 3 zu erbringen.
2 ET-Scheine sind im Hauptstudium (a) in TG 2 oder TG3, b) in TG 4,
TG5 oder TG 6, beim Langfach alternierend abhängig vom Bezugsfach zu
erbringen.
Vorbemerkung:
Scheine, die mehr als 5 Rechtschreibfehler auf einer Seite haben,
werden nicht mehr weiter gelesen, sondern zur Überarbeitung zurück
gegeben.
Grundstudium
Der ET-Schein im Grundstudium dient einer ersten vertiefenden Einführung in die Thematik des Faches Sachunterricht und der Einführung in wissenschaftliches Arbeiten.
Die Arbeit soll den Erwerb von Orientierungswissen dokumentieren und die eigene didaktische Positionsbildung im Fach Sachunterricht befördern.
Der ET-Schein im Grundstudium ist seminarbegleitend zu erbringen, kann sich auf eine theoretische Vertiefung von Seminarinhalten, auf die Vorbereitung und Gestaltung einer Sitzung, auf die Herstellung praxisorientierter Materialien oder auf praktische Erfahrungen und deren Auswertung beziehen.
Vom Umfang her dienen 5 Din-A4 Seiten als "quantitative Orientierung".
Gruppenarbeiten werden � mit Blick auf die Einübung von Teamfähigkeit � ausdrücklich unterstützt. Bei Gruppenarbeiten steigen die qualitativen wie quantitativen Anforderungen
(Bei einer Gruppe von 4 Studierenden sollte der Umfang der Arbeit bei etwa 10-15 Seiten liegen.)
Dieser ET-Schein wird mit der Aufschrift "Grundstudium" versehen.
Im ersten Semester sollte ein ET-Schein nur in Ausnahmefällen gemacht werden.
Hauptstudium
Die beiden ET-Scheine des Hauptstudiums dienen der Vorbereitung des Studienabschlusses im Fach. Sie belegen, dass die / der Studierende sich exemplarisch einen Teilbereich des Sachunterrichts umfassend erschlossen hat.
Die beiden Hauptstudienscheine sollen eine fundierte Auseinandersetzung mit gegenwärtigen oder historischen didaktischen Konzepten / Positionen belegen. Die Autoren zeigen ihre Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung und Entwicklung eigener didaktisch-methodischer Standpunkte und deren Transfer auf die Schulpraxis.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit kann theoretisch-didaktisch sein, aber auch die Durchführung und Reflexion eines praktischen Projektes zum Inhalt haben. Er kann auch einhergehen mit der Gestaltung und Reflexion einer Seminarsitzung und der weiteren Ausgestaltung eines damit verbundenen inhaltlichen Schwerpunktes. In Zusammenarbeit mit einem / einer Lehrenden des Faches kann der Hauptstudienschein auch im Zusammenhang mit der Gestaltung, Durchführung und Reflexion einer Lehrerfortbildung erbracht werden.
Die ET-Scheine im sind nicht auf schriftliche Formen der Erarbeitung festgelegt. Beispielsweise sind auch ein frei gehaltener Vortrag, die konzeptionell kommentierte Zusammenstellung von Praxismaterial oder eine theoretisch kommentierte ästhetische Arbeit möglich.
Als Anhaltspunkt für die (natürlich nur) quantitativen Anforderungen an diese Nachweise im Hauptstudium ist ein Umfang von etwa 15 Seiten angemessen.
Die jeweils konkreten Bedingungen für die Erarbeitung der ET-Scheine werden mit den betreffenden DozentInnen in den Sprechstunden abgesprochen. Dies gilt insbesondere für Gruppenarbeiten.
(Bei einer Gruppengröße von 4 Studierenden sollte der Umfang der Arbeit bei etwa 25 - 30 Seiten liegen.)
Diese ET-Scheine werden mit der Aufschrift "Hauptstudium" versehen.
Ein Hauptstudiumsschein kann in der Regel ab dem 4. Semester erbracht werden.
Studienbegleitende Scheine, die (auch) im SU erbracht werden können:
§ 26 PVO:
Zu den Arbeiten unter Aufsicht und den mündlichen Prüfungsteilen ist zuzulassen, wer nachweist:
die erfolgreiche Teilnahme an...
c) einer Lehrveranstaltung zu Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht,
d) einer Lehrveranstaltung zur ästhetischen Bildung,
e) einer Lehrveranstaltung zu fächerübergreifenden Lernfeldern,
f) einem Projekt...
Es ist möglich, einen dieser Nachweise kombiniert mit einem ET-Schein zu erwerben. Die quantitativen wie qualitativen Anforderungen an die Arbeit steigen entsprechend.
ET-Schein zu Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht
Der IUK-Schein im Fach Sachunterricht soll sowohl Medienkompetenz im Umgang mit digitalisierten Medien verschiedener Art zum Transport und zur Präsentation von Bildern, Texten, Audioelementen und Filmen zeigen. Dabei geht es vor allem um Beurteilungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Kreativität im Umgang mit diesen Präsentationsformen von Wissen. Durch den Schein soll der Nachweis dafür gegeben werden, dass Kompetenzen aufgebaut worden sind, um diese Medien aktiv zu nutzen. Gleichzeitig soll im IUK-Schein im Fach Sachunterricht auch kritische didaktisch-methodische Kompetenz im Umgang mit neuen Medien gezeigt werden. Dazu zählt die Fähigkeit, didaktisch begründete Multimedia-Lernumgebungen für den Sachunterricht zu entwickeln und Angebote kritisch zu analysieren.
ET-Schein zur ästhetischen Bildung
Die Aufnahme der ästhetischen Bildung in die Lehramtsstudiengänge eröffnet die Möglichkeit, sich nicht nur intensiver mit der Kultur, Sozialisation und Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen, sie bietet auch eine Chance, Aneignungs- und Vermittlungsformen beim Umgang mit Fachgegenständen über den begriffsprachlichen Bereich hinaus zu erweitern.
Praktische Arbeiten sind möglich in den Bereichen:
sinnlich-praktische Wahrnehmungs- und Gestaltungsübungen / bildnerisch-künstlerische Praxis / Medienpraxis / musikalische Praxis und Produktionen / kreatives Schreiben / szenisches Spiel, Theater und Performance / Spiel und Bewegung / textile Praxis / künstlerisch-technisches Gestalten von Gegenständen und Arbeitsmaterialien / Sammeln und Ausstellen...
Neben praktischen Arbeiten sind Analysen von ästhetischen Produkten bzw. theoretische Arbeiten zur Rolle und Funktion von Ästhetik in Lebenswelt, Schule, Universität, Gesellschaft möglich.
Die genaue Ausgestaltung ästhetischer Arbeiten findet in Absprache mit den Lehrenden statt.
Fächerübergreifender Schein / fächerübergreifende Lernfelder
Der gegenwärtige Sachunterricht (Welterkundung) versteht sich als integratives Fach, das im Mittelpunkt einer themenorientierten Grundschularbeit steht, in der Kinder sich forschend-entdeckend und ausgehend von eigenen Fragen mit Lebensbereichen des Menschen auseinandersetzen.
Angestrebt wird ein "Lernen in Zusammenhängen", das Sinn- und Sachzusammenhänge wahrt und Möglichkeiten des Handelns und der Teilnahme eröffnet. ein Lernen, in das die Lehrerin die mit den verschiedenen Fächern verbundenen Blickwinkel, Aspekte und Methoden themenbezogen einbringt.
Dieses Lernen in Zusammenhängen ist kein additives Lernen, das ja nach wie vor ein nebeneinander von Fächern unterstützen würde. Vielmehr geht es aus von den komplexen Phänomenen und Sachverhalten, wie sie Kinder in der Wirklichkeit vorfinden. Die Fächerorientierung zeigt sich dann in der je besonderen Art und Weise des Blicks auf die jeweilige Wirklichkeit.
Der fächerübergreifende Schein im Sachunterricht verfolgt die Absicht, ein Verständnis dieser Arbeit zu fördern und � in der praktischen Arbeit bzw. in einem Entwurf für die praktische Arbeit � zu erproben.
Bestandteile eines "fächerübergreifenden Scheins im Sachunterricht" sind daher:
Überlegungen zum Selbstverständnis des Faches Sachunterricht als "integrativem Fach";
Zur Theorie und Didaktik des Prinzips "fächerübergreifend";
Praxisentwurf zum fächerübergreifenden Sachunterricht.
Der Umfang dieses Qualifikationsnachweises soll etwa 6 � 8 Seiten betragen.
ET-Schein zu einem Projekt im Sachunterricht
Der Projektschein im Sachunterricht dient dem Nachweis der Fähigkeit, selbstorganisierte Praxisprojekte durchzuführen. Er erstreckt sich auf einen Zeitraum von 2 Semestern. Im Sachunterricht werden Veranstaltungen angeboten, in denen die theoretisch-didaktische Grundlegung für ein Praxisprojekt möglich ist.
Im Rahmen solcher Seminarveranstaltungen haben Studierende die Möglichkeit, eine Projektgruppe zu bilden und mit der Seminarleitung ein Projektthema abzusprechen. Vorbereitung / Planung, Durchführung / Erarbeitung des Projektes erstrecken sich dann über einen Zeitraum von insgesamt 2 Semestern.
Die Arbeit wird mit einem Projektbericht abgeschlossen.
Der "Rahmen" dieser Abschlussarbeit wird � aufgrund der Verschiedenartigkeit möglicher Projekte � in Absprache mit der verantwortlichen Dozentin festgelegt.
Zu den Grundbestandteilen der Arbeit gehören:
- Entstehungsgeschichte des Projektes;
- Beschreibung des Projektes (Ziele, Ablauf, Ergebnisse);
- Dokumentation der Arbeit;
- Reflexion a) der Projektarbeit und b) der Gruppenarbeit.
Der quantitative Umfang dieser Arbeit, bei der es sich in der Regel um eine Gruppenarbeit handelt, liegt bei etwa 15 Seiten.
Exkursionen
Exkursionen im Sachunterricht werden in der Regel seminarbegleitend durchgeführt. In diesem Fall ist die Teilnahme an der Exkursion als Leistung ausreichend. Exkursionen können nach Absprache mit einem/r Lehrenden aber auch von Studierenden (Gruppengröße etwa 3 - 6 Studierende) in Eigenregie durchgeführt werden. Zur Anerkennung der Exkursion ist dann ein Exkursionsbericht (Umfang der Gruppenarbeit: Etwa 6-8 Seiten) notwendig.
Bestandteile eines solchen Exkursionsberichtes sind:
- Beschreibung des Exkursionsortes;
- Didaktische Analyse des Exkursionsortes als "Lernort für Kinder" (mögliche Lernziele und methodische Vorschläge für die Arbeit von und mit SchülerInnen).
Übersicht
|
Studienleistung |
Inhalt |
Umfang |
Hinweis |
|
ET-Schein Grundstudium |
Orientierungswissen |
5 Seiten (EA) |
Einzelarbeit (EA) - oder Gruppenarbeit (GA) |
|
ET-Schein Hauptstudium |
kritische Erarbeitung eigener Positionen |
ca. 15 Seiten (EA) |
Einzelarbeit (EA) - oder Gruppenarbeit (GA) |
|
Informations- / Kommunikationstechnologien |
praktische Arbeiten / Arbeiten zur veränderten Schulwirklichkeit |
nach Absprache |
als Gruppenarbeit empfohlen |
|
ästhetische Bildung |
praktische Arbeiten / Analysen ästhetischer Produkte / Theoriearbeit |
nach Absprache |
Einzelarbeit (EA) - oder Gruppenarbeit (GA) |
|
Fächerübergreifendes Lernen |
Erarbeitung einer Position zum Prinzip des "integrativen Lernens" |
6 � 8 Seiten (EA) |
als Gruppenarbeit empfohlen |
|
Projektarbeit |
ca. 15 Seiten (als GA) |
als Gruppenarbeit empfohlen | |
|
Exkursionen |
didaktische Analyse eines außerschulischen Lernortes |
ca. 6 � 8 Seiten (als GA) |
als Gruppenarbeit empfohlen |
Anrechenbare Studienleistungen für die Zwischenprüfung
(betrifft ausschließlich Langfachstudierende)
Ein Teil der Zwischenprüfung im Fach Sachunterricht als Langfach kann als "anrechenbare Studienleistung" abgelegt werden. Die mündliche Prüfung dauert dann nur noch 20 statt 30 Minuten. Studienleistungen können dann als Prüfungsleistungen anerkannt werden, wenn sie:
a)schriftlich dokumentiert sind;
b) aus den für die Zwischenprüfung vorgesehenen Bereichen stammen;
c) mit mindestens "ausreichend" (4) bewertet worden sind.
Bei diesen Prüfungsleistungen kann es sich um
- zusätzliche schriftliche Leistungen handeln;
b) um einen ET-Schein, der aufgrund seiner "Qualität" zensiert und als Leistungsnachweis testiert wird.
Die qualitativen und quantitativen Ansprüche an diese Leistung entsprechen einem ET-Schein des Grundstudiums.
Hinweis: Bei "anrechenbaren Studienleistungen" wird nicht nur der Schein, sondern auch die schriftliche Arbeit selbst der Prüfungskomission der Zwischenprüfung noch einmal zur Begutachtung vorgelegt. Die Zensur wird dann endgültig durch die Komission festgelegt und ergibt mit den anderen Leistungen zusammen die Zwischenprüfungsnote.
Kriterien der Klausurbewertung
Klausuren im Fach Sachunterricht finden alljährlich im März und September statt.
Zur Vorbereitung der Klausuren finden Vorbesprechungen statt (ca. Anfang Dezember und Anfang Juni). Die Klausurthemen bestehen aus einem allgemeindidaktischen Teil (theoretisches Konzept) und einem speziellen Sachunterrichtsthema. Es kann zwischen drei verschiedenen allgemeindidaktischen Fragestellungen in der Vorbereitungssitzung gewählt werden. Das spezielle Sachunterrichtsthema wird vorher nicht bekannt gegeben. Folgende Kriterien werden der Klausurbewertung zugrunde gelegt:
- Eigenes Interesse an der Fragestellung begründet
- Die Fragestellung genau bearbeitet
- Gut gegliederter Argumentationsgang
- Sprachlich verständliche Argumentation
- Theoretisches Konzept verstanden und konkretisiert
- Kritische Ansätze erkennbar
- Mehrere Reflexionsebenen unterschieden und gebraucht
- Keine begrifflichen Fehler
- Konzeptadäquate Unterrichtsideen
- Eigenständige, kreative Unterrichtsideen
- Nachvollziehbare didaktische Begründung
- Methodisch geleitete Argumentation
