MA Prüfungsordnung Sachunterricht

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Ordnung für den Master

A Master GHR
B Sonderpädagogik

A Master of Education - GHR

Fachspezifische Anlage für das Fach Sachunterricht

1.Ziele des Studiums

Die Studierenden verfügen über Kompetenzen, Sachunterricht fach-, sach- und kindgerecht zu planen und entsprechend durchführen. Sie können Lernsituationen im Sachunterricht gestalten, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler unterstützen, sie motivieren und anwendungsbezogenes Lernen in bedeutsamen Zusammenhängen begünstigen. Sie verfügen über Fähigkeiten der Selbst- und Unterrichtsreflexion und sind in der Lage, theoretische Grundlagen des Faches und Unterrichtspraxis wechselseitig aufeinander zu beziehen und Schlussfolgerungen für das eigene pädagogische Handeln davon abzuleiten.

2.Empfehlungen für das Studium

Den Studierenden wird empfohlen, vielfältige Erfahrungen in pädagogischen Kontexten (Unterricht, außerunterrichtliche Aktivitäten von Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, informelle Gespräche mit Kindern) zu suchen und eigene pädagogische oder methodische Erfahrungen anzustreben.

3.Besondere Voraussetzungen

Keine

4.Sachunterricht mit dem Berufsziel Lehramt an Grund- , Haupt- und Realschulen

Modulbezeichnung

Modul-

typ

Art und Anzahl der Veranstaltungen

KP

Art und Anzahl der Modulprüfungen

Voraussetzung für die Belegung des Moduls (falls gewünscht)

MM1

Grundlagen der Kompetenzentwicklung im Sachunterricht

Pflicht

2 Seminare

?Inhalte,

Kompetenzentwicklung

und

Leistungsbewertung im

Sachunterricht

?Konzeptionen im Sachunterricht

6

Projektskizze

(max. 20 Seiten)

1 Seminarprä-sentation in Einzelarbeit oder

2 Seminarprä-

sentationen in Partnerarbeit


Gesamt



6



Prüfungszeit für MM1 ist der 1März.

Die Masterarbeit kann im Fach Sachunterricht geschrieben werden. Für die Masterarbeit sind 15 KP vorgegeben. Der Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit darf 11 Wochen nicht überschreiten. Die Vorbereitung/Begleitung der Masterarbeit erfolgt durch eine Lehrveranstaltung des Faches, in dem die Arbeit geschrieben wird (3 KP).

Ausgehend von der Masterarbeit erfolgt die Überprüfung der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen der/des Studierenden in einem Abschlusskolloquium. Das Abschlusskolloquium (3 KP) dauert 60-90 Minuten (einschließlich Beratung).


B Master of Education – Sonderpädagogik

Fachspezifische Anlage für das Fach Sachunterricht

1.Ziele des Studiums

Die Studierenden verfügen über Kompetenzen, Sachunterricht fach-, sach- und kindgerecht zu planen und entsprechend durchführen. Sie können Lernsituationen im Sachunterricht gestalten, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler unterstützen, sie motivieren und anwendungsbezogenes Lernen in bedeutsamen Zusammenhängen begünstigen. Sie verfügen über Fähigkeiten der Selbst- und Unterrichtsreflexion und sind in der Lage, theoretische Grundlagen des Faches und Unterrichtspraxis wechselseitig aufeinander zu beziehen und Schlussfolgerungen für das eigene pädagogische Handeln davon abzuleiten. Durch den Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen verfügen die Studierenden über Fähigkeiten zur differenzierten Unterrichtsplanung für verschiedene Förderbereiche im inclusiven Sachunterricht.

2.Empfehlungen für das Studium

Den Studierenden wird empfohlen, vielfältige Erfahrungen in pädagogischen Kontexten (Unterricht, außerunterrichtliche Aktivitäten von Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, informelle Gespräche mit Kindern) zu suchen und eigene pädagogische oder methodische Erfahrungen anzustreben.

3.Besondere Voraussetzungen

Keine

5.Sachunterricht mit dem Berufsziel Lehramt an Sonderschulen

Modulbezeichnung

Modul-

typ

Art und Anzahl der Veranstaltungen

KP

Art und Anzahl der Modulprüfungen


MM1

Grundlagen

der Kompetenz-

entwicklung im Sachunterricht

Pflicht

2 Seminare

·Inhalte, Kompetenzentwick-lung und Leistungsbewer-tung im Sachunterricht

·Konzeptionen im Sachunterricht

6

Projektskizze

(max. 20 Seiten)

1 Seminarpräsentation in Einzelarbeit oder

2 Seminarprä-

sentationen in Partnerarbeit


AM1

Naturwissen-schaftlich-

technischer Sachunterricht

Pflicht

3 Seminare

·Inhalte naturwissenschaft-lichen Sachunterrichts

·Methoden naturwissenschaftli-chen Sachunterrichts

·Exemplarisches naturwissenschaftli-ches Lernen am Beispiel eines fächerübergrei-fenden Inhalts

9

Portfolio aus drei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • Ein Praxismaterial zu einer Methode naturwissenschaftlichen Sachunterrichts
  • sachanalytische Skizze zu einem Inhaltsfeld

AM2

Sozialwissen-schaftlich-politisch-ökonomischer Sachunterricht

Pflicht

3 Seminare

·Inhalte sozialwissenschaft-lichen Sachunterrichts

·Methoden politisch-sozialwissenschaftlichen Unterrichts

·Exemplarisches, politisches-sozialwissenschaft-liches Lernen am Beispiel eines fächerübergreifenden Inhalts

9

Portfolio aus drei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • Ein Praxismaterial zu einer Methode sozialwissenschaftlichen Sachunterrichts
  • sachanalytische Skizze zu einem Inhaltsfeld



Ein Modul

aus folgenden Wahlpflichtmodulen verbindlich




AM3

Projektstudium

im Sachunterricht

Wahlpflicht

2 Seminare

·Umweltbildung im theoretischen Kontext

·Didaktik und Methodik der Umweltbildung

oder

·Friedenserziehung

·Didaktik und Methodik der Friedenserziehung

oder

·Körper, Liebe, Sexualität

·Didaktik und Methodik der Sexualerziehung

oder

·Interkultureller

Sachunterricht

·Projekte

Interkulturellen

Sachunterrichts

oder

·Differenzierter Sachunterricht für Mädchen und Jungen

·Theorien der Ge-

schlechtersoziali-

sation

oder

·andere für die Schlüsselprobleme relevante Inhalte

6

Portfolio aus zwei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • ein Praxismaterial

MM 2

Lernprozesse gestalten und analysieren LA Sachunterricht

Wahl-

pflicht

2 Seminare

6

Beobachtungsbericht


AM 4

Ein Modul gemäß 5. (1)

Wahlpflicht


6



Gesamt



30



(1)Ein Modul im Umfang von 6 KP ist aus den Basiscurricula der Fächer Biologie, Chemie, Geschichte, Ökonomische Bildung, Physik,Politik, Sozialwissenschaften, Technik, bzw. hauswirtschaftbezogene Module aus dem Professionalisierungsbereich zu wählen. Die geeigneten Module müssen von der Fachkommission Interdisziplinäre Sachbildung als äquivalent anerkannt worden sein. Diese Module sollen im Veranstaltungsverzeichnis gekennzeichnet werden.

Die Masterarbeit kann in Sonderpädagogik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Für die Masterarbeit sind 21 KP vorgegeben. Der Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit darf 16 Wochen nicht überschreiten. Die Vorbereitung/Begleitung der Masterarbeit erfolgt durch eine Lehrveranstaltung der Sonderpädagogik oder Bildungswissenschaften (3KP).

Ausgehend von der Masterarbeit erfolgt die Überprüfung der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen der/des Studierenden in einem Abschlusskolloquium. Das Abschlusskolloquium (3KP) dauert 60 Minuten.

6. Regelungen zu den Prüfungsleistungen insgesamt

Keine besonderen Regelungen vorgesehen