BA Prüfungsordnung

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Fachspezifische Anlage für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung im BA-Studium

Die neue Version unter der Seite des Prüfungsamtes

Anlage 12

Fachspezifische Anlage für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung

in der Fassung vom 10.10.2005 (Amtliche Mitteilungen 5/2005)

1.Bachelorgrad

Die Fakultät I Erziehungs- und Bildungswissenschaf­ten bietet das Fach Interdisziplinäre Sachbildung mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ an.

2.Empfehlungen für das Studium der Interdisziplinären Sachbildung

Erwünscht sind personale Kompetenzen und Motivation im Umgang mit jüngeren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit besonderem Förderbedarf. Ein ausgeprägtes Interesse an einem oder mehreren Inhaltsgebieten der Allgemeinbildung wird vorausgesetzt - insbesondere in den Schlüsselproblemen (Frieden, Umwelt, Technikfolgen, Eine Welt, Demokratisierung/Menschen­rech­te/Gleich­berechtigung, gerechte Verteilung in der Gesellschaft).

3.Ziele des Studiums

Mit dem Studium des Faches Interdisziplinäre Sach­bildung werden folgende Ziele verfolgt:

1)Die Fähigkeit zu entwickeln, für Schülerinnen und Schüler ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen und sie dabei zu begleiten, sich zunehmend selbstständig, (nach-) fra­gend und kritisch in ihr zu orientieren.

2)Die Kompetenzen zu entwickeln, Lernprozesse bei Kindern anzuleiten und zu steuern, ihnen altersgemäße Fördermöglichkeiten zu bieten und ihren Lernstand differenziert zu diagnostizieren.

3)Einen Konzeptwechsel vom stofforientierten Denken in didaktisch reflektiertes Denken zu entwickeln und Materialentscheidungen zu treffen, die kindgerecht, von gesellschaftlicher Relevanz und sachlicher Substanz sind.

4) Exemplarische fachliche Inhalte kritisch reflektieren und didaktisch analysieren.

4.Interdisziplinäre Sachbildung als 30 KP-Fach (Basiscurriculum)

(1)Mit dem Studium des Basiscurriculums Inter­dis­zi­plinäre Sachbildung werden die folgenden Ziele verfolgt:

-Didaktisches Denken im Sachunterricht auf aus­gewählte konkrete Sachgegenstände zu trans­ferieren,

-differenziertes Lernmaterial auf der Basis didakt­ischer Grundlagen zu entwickeln,

-ein breites Spektrum von Methoden auf die Vermittlung von Sachinhalten anzuwenden,

-Methoden zur Gestaltung von Anfangsunterricht anzuwenden,

-für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter diagnostische Einheiten zur Erhebung der Lernausgangsbedingungen im Kontext zu er­stellen sowie individuelle Förderpläne für diese Kinder zu entwickeln,

-sich ausgehend von literarischen und anderen ästhetischen Formen (Filme, Romane, Skulptu­ren etc.) mit den epochaltypischen Weltproblemen wissenschaftlich und ästhetisch auseinander setzen zu können und die wesentlichen Aspekte dieser Schlüsselprobleme der Weltorientierung in einem interdisziplinären wissenschaftlichen Kontext zu analysieren.

(2)Es sind folgende Basismodule (BM) als Pflichtmodule zu studieren:

Modulbezeichnung

Art und Menge der Lehrveranstaltungen

Kreditpunkte
(KP)

Art und Anzahl der
Modulprüfungen

BM 1 Grundlagen der Didaktik des Sachunterrichts

1 VL

2 eintägige Exkursionen

1 UE

6

1 selbstständige Entwicklung von Unterrichtsmaterial mit didaktischer Analyse im Umfang von max. 10 Seiten mit Praxismaterialien

BM 2 Lernen im Sachunterricht

3 SE

4 eintägige Exkursionen

9

1 Lernmethodenportfolio (6 kleinere Teilleistungen und 2 Seminarpräsentationen je max. 30 Min.)

BM 3 Anfangsunterricht und Lernausgangsdiagnostik im Sachunterricht

2 SE

6

Einzelfalldiagnostik und Erstellung eines individuellen Förderplans für ein Kind (max. 10 Seiten) und 1 Ent­wicklung einer max. 5-seiti­gen Unterrichtsskizze zum Anfangsunterricht

BM 4 Schlüsselpro­bleme im Sachunterricht

3 SE

9

1 Schlüsselproblemportfolio (1 schriftliche Ausarbeitungen zur didaktischen Umsetzung und 2 Seminarpräsentationen - je max. 30 Min.)

5.Interdisziplinäre Sachbildung als 60 KP-Fach (Aufbaucurriculum)

(1) Ziel dieses Studienabschnitts ist es, den Studierenden zusätzlich zu den in Nummer 4 (1) genannten Zielen eine exemplarische Vertiefung in die sachlich-fachlichen Grundlagen zu vermitteln.

(2)Die zu studierenden Basismodule (Pflichtmodule) sind in Nummer 4 (2) beschrieben.

(3)Zusätzlich werden Aufbaumodule im Umfang von 30 KP angeboten. Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Grund-, Haupt- und Realschule) studieren im Bachelor Aufbaumodule im Umfang von 24 KP . Für diese Studierenden sind die Module AM 1 und AM 2 als Pflichtmodule zu studieren. Von den Modulen AM 3 und AM 4 ist eines zu wählen. Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Sonderpädagogik) studieren die Aufbaumodule im Master.

Modulbezeichnung

Art und Menge der Lehrveranstaltungen

Kreditpunkte
(KP)

Art und Anzahl der
Modulprüfungen

AM 1 Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht

als Pflichtmodul

3 Seminare)

9

Portfolio aus drei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • Ein Praxismaterial zu einer Methode naturwissenschaftlichen Sachunterrichts
  • sachanalytische Skizze zu einem Inhaltsfeld

AM 2 Sozialwissenschaftlich-politisch-ökonomischer Sachunterricht

Als Pflichtmodul

3 Seminare

9

Portfolio aus drei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • Ein Praxismaterial zu einer Methode sozialwissenschaftlichen Sachunterrichts
  • sachanalytische Skizze zu einem Inhaltsfeld

AM 3 Projektstudium im Sachunterricht

als Wahlmodul

2 Seminare ()

6

Portfolio aus zwei Teilaufgaben

  • Didaktische Skizze zum exemplarischen Thema
  • ein Praxismaterial

AM 4 Ein Modul gemäß 5. (4)


6


(4)Ein Modul im Umfang von 6 KP ist aus den Basiscurricula der Fächer Biologie, Chemie, Geschichte, Ökonomische Bildung, Physik,Politik, Sozialwissenschaften, Technik, bzw. hauswirtschaftbezogene Module aus dem Professionalisierungsbereich zu wählen. Die geeigneten Module müssen von der Fachkommission Interdisziplinäre Sachbildung als äquivalent anerkannt worden sein. Diese Module sollen im Veranstaltungsverzeichnis gekennzeichnet werden.

(5)AM 3 kann gemäß 5. (4) ersetzt werden.

6.Bachelorarbeit im Fach Interdisziplinäre Sachbildung

Für die begleitende Lehrveranstaltung sind 3 KP, für die Bachelorarbeit 12 Kreditpunkte vorgesehen. Damit beträgt die Bearbeitungszeit neun Wochen.